Weiße Häuser und blaue Kuppeln auf den Klippen von Santorin

Als Bürgerin oder Bürger der EU dürfen Sie in Griechenland leben, arbeiten und eine Immobilie kaufen – ein Golden Visa brauchen Sie dafür nicht. Interessant wird das Programm, wenn Sie Kunden, Geschäftspartner oder Angehörige aus Drittstaaten beraten. Übersetzte Unterlagen brauchen jedoch beide Gruppen.

Für EU-Bürger: Freizügigkeit

  • Für Aufenthalte über drei Monate lassen Sie sich bei den griechischen Behörden registrieren und erhalten eine Anmeldebescheinigung.
  • Für den Immobilienkauf brauchen Sie eine griechische Steuernummer (AFM), ein Bankkonto und in der Regel eine Anwältin oder einen Anwalt vor Ort.
  • Vollmachten, Personenstandsurkunden oder Unternehmensunterlagen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz müssen meist ins Griechische übersetzt werden.

Golden Visa für Drittstaatsangehörige

Das Golden Visa ist eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger, die in Griechenland investieren. Sie gilt fünf Jahre, kann verlängert werden, solange die Investition besteht, und verlangt keinen Mindestaufenthalt. Ehe- oder eingetragene Partner, Kinder unter 21 Jahren und die Eltern beider Ehepartner können in der Regel einbezogen werden. Eine Staatsbürgerschaft ist damit nicht verbunden.

Seit dem Gesetz 5100/2024 gelten für Immobilien drei Stufen:

  • 800.000 € in Attika, Thessaloniki, auf Mykonos, Santorin und auf Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern;
  • 400.000 € im übrigen Griechenland;
  • 250.000 € für die Umwandlung eines Gewerbegebäudes in Wohnraum oder die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes.

In den ersten beiden Stufen muss es sich um eine einzige Immobilie mit mindestens 120 m² handeln; eine kurzfristige Ferienvermietung ist nicht erlaubt. Für andere Investitionsformen gelten eigene Beträge und Bedingungen.

Welche Unterlagen übersetzt werden

Ausländische Urkunden brauchen in der Regel eine Apostille und eine griechische Übersetzung, die die Behörde anerkennt. Für bestimmte öffentliche Urkunden aus EU-Staaten entfällt die Apostille nach der Verordnung (EU) 2016/1191 – fragen Sie im Einzelfall nach. Häufig betroffen sind:

  • Geburts- und Heiratsurkunden für alle einbezogenen Familienmitglieder;
  • im Ausland unterzeichnete Vollmachten;
  • Nachweise über die Krankenversicherung;
  • Kontoauszüge und Nachweise über den Geldtransfer;
  • Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag und Beschlüsse, wenn über eine Gesellschaft gekauft wird.

Wir prüfen vor der Übersetzung jede Seite, jedes Siegel und jede Anlage und koordinieren amtliche Übersetzungen auf einem Weg, den die Behörde akzeptiert.

So vermeiden Sie Verzögerungen

  1. Erst die Apostille: dann wird sie mitübersetzt.
  2. Eine Schreibweise pro Name: wie im Reisepass, in allen Unterlagen und bei der AFM.
  3. Vollständige Kopien: alle Seiten, Rückseiten und Anlagen.
  4. Aktuelle Urkunden: manche Bescheinigungen werden nur akzeptiert, wenn sie neu ausgestellt sind.
  5. Ein Paket: gemeinsam übersetzt bleiben Namen und Begriffe einheitlich.

Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen nach dem öffentlich verfügbaren Stand vom November 2026. Schwellenwerte und Verfahren ändern sich; prüfen Sie die aktuellen Regeln vor jeder Entscheidung mit der zuständigen Behörde und einer griechischen Kanzlei oder Steuerberatung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Offizielle Quellen

Firmengründung in Griechenland: Rechtsformen, Schritte und Übersetzungen ↗

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