Ein Dokument kann einwandfrei übersetzt sein und dennoch eine weitere Formalität erfordern, bevor eine Behörde es verwenden kann. Am sichersten beginnen Sie damit, das Dokument, sein Ausstellungsland, seinen Bestimmungsort und die genauen Anforderungen der empfangenden Stelle zu ermitteln.

Was ist eine amtliche Übersetzung?

Eine amtliche Übersetzung ist eine Übersetzung, die auf einem für den vorgesehenen behördlichen oder rechtlichen Zweck anerkannten Weg erstellt und beglaubigt wird. Sie gibt die Informationen des Ausgangsdokuments einschließlich relevanter Siegel, Unterschriften und Vermerke wieder und wird mit der erforderlichen Beglaubigung versehen. Sie bestätigt weder die Echtheit des Originaldokuments noch die Richtigkeit seines Inhalts und ersetzt auch kein gesondertes Legalisationserfordernis.

In Griechenland kann der geeignete Weg über einen im Register beeidigter Übersetzer des Außenministeriums eingetragenen Übersetzer, einen Rechtsanwalt, der die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, oder einen Absolventen des Fachbereichs Fremdsprachen, Übersetzen und Dolmetschen der Ionischen Universität mit Schwerpunkt Übersetzung führen. OMADA koordiniert ausgewählte Projekte für amtliche Übersetzungen mit Fachleuten dieser Kategorien und bestätigt den passenden Weg für das Dokument und seinen Verwendungszweck.

Wann benötigen Sie eine?

Amtliche Übersetzungen werden häufig für Personenstandsurkunden, Studiennachweise, Gerichtsentscheidungen und Schriftsätze, behördliche Bescheinigungen, Vollmachten, Verträge und Unternehmensdokumente verlangt. Nur weil ein Dokument wichtig ist, verlangt nicht automatisch jeder Empfänger eine amtliche Übersetzung: Manche Behörden akzeptieren ein Original in einer anderen Sprache, andere schreiben eine bestimmte Beglaubigung oder ein bestimmtes Format vor.

Fragen Sie die empfangende Behörde, welche Sprache, welches Übersetzungsverfahren, ob Original oder beglaubigte Kopie, welches Lieferformat und welche zusätzliche Beglaubigung sie verlangt. Senden Sie uns vor Beginn der Übersetzung jede Seite, jede Rückseite, jedes Siegel und jede Anlage zur Prüfung.

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine Bescheinigung, die nach dem Haager Übereinkommen von 1961 von einer zuständigen Behörde des Landes ausgestellt wird, aus dem eine öffentliche Urkunde stammt. Sie bestätigt die Herkunft der Urkunde: die Unterschrift, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls das Siegel oder den Stempel. Sie bestätigt weder die Richtigkeit des Textes noch seine Rechtswirkung im Ausland, und sie übersetzt ihn auch nicht.

Soll eine in einem Vertragsstaat ausgestellte öffentliche Urkunde in einem anderen Vertragsstaat vorgelegt werden, kann eine Apostille die konsularische Legalisation ersetzen. Sie wird von der zuständigen Behörde des Ausstellungslandes – nicht von einem Übersetzungsbüro – auf der öffentlichen Originalurkunde oder einer zulässigen beglaubigten Kopie angebracht. Für bestimmte griechische digitale Dokumente steht über gov.gr eine elektronische Apostille zur Verfügung.

Wann ist eine Apostille unnötig oder nicht ausreichend?

Bestimmte öffentliche Urkunden, die zwischen EU-Mitgliedstaaten verwendet werden, sind nach der Verordnung (EU) 2016/1191 von der Apostille befreit. Für Urkunden in ihrem Anwendungsbereich kann ein mehrsprachiges Formular zudem eine Übersetzung entbehrlich machen; in Ausnahmefällen kann dennoch eine Übersetzung verlangt werden. Weitere bilaterale oder multilaterale Regelungen können zusätzliche Befreiungen vorsehen. Prüfen Sie das konkrete Dokument und den Bestimmungsort, statt anzunehmen, dass alle grenzüberschreitenden Dokumente dieselben Schritte erfordern.

Ist das Haager Übereinkommen nicht anwendbar, kann die empfangende Behörde eine konsularische Legalisation oder ein anderes Verfahren verlangen. Eine Apostille macht eine Übersetzung auch nicht „amtlich“: Die Beglaubigung des Dokuments und die Beglaubigung der Übersetzung sind getrennte Schritte. Bei ausländischen öffentlichen Urkunden, die griechischen Behörden vorgelegt werden, erfolgt die erforderliche Beglaubigung in der Regel vor der amtlichen Übersetzung.

Aus dem und ins Griechische: der richtige Weg für Ihren Bestimmungsort

OMADA bietet diesen Service für ausgewählte Sprachkombinationen aus dem und ins Griechische an. Verfügbarkeit und Art der Beglaubigung hängen von Sprachkombination, Dokument und Verwendungszweck ab. Bei Übersetzungen in eine Fremdsprache richtet sich die Anerkennung nach den Vorschriften und der Praxis der Behörde im Bestimmungsland. Holen Sie vor der Beauftragung die Anforderungen dieser Behörde ein; eine in Griechenland beglaubigte Übersetzung oder eine anwaltliche Beglaubigung reicht nicht automatisch überall aus.

Senden Sie uns das vollständige Dokument, das Ausstellungsland, das Bestimmungsland, die empfangende Stelle, die verlangte Sprache sowie etwaige schriftliche Vorgaben oder Fristen. Wir schlagen Ihnen dann den passenden Übersetzungsablauf vor und benennen, welche gesonderten Beglaubigungsschritte mit der zuständigen Behörde zu klären sind.

Bevor Sie das Dokument senden

  1. Ermitteln Sie die genaue Behörde, die es erhält.
  2. Klären Sie die verlangte Sprache und die akzeptierte Art der Übersetzung.
  3. Fragen Sie, ob das Original eine Apostille, eine andere Legalisation oder keines von beidem benötigt.
  4. Senden Sie gut lesbare Kopien aller Seiten, Stempel und Anlagen.

Die empfangende Behörde entscheidet, ob eine bestimmte Einreichung ihren Anforderungen entspricht. Für bestimmte öffentliche Urkunden in der EU gelten zudem die Schutzmechanismen und Anerkennungsregeln der Verordnung (EU) 2016/1191.

Offizielle Quellen