Zwei Geschäftsleute prüfen gemeinsam Unterlagen

Als EU-Bürger oder Unternehmen aus der EU genießen Sie in Griechenland Niederlassungsfreiheit. Die Gründung selbst ist weitgehend digital – entscheidend ist, dass Ihre deutschen, österreichischen oder Schweizer Unterlagen für Register, Notar und Bank vorbereitet sind.

Die passende Rechtsform

  • IKE (Privatkapitalgesellschaft): beschränkte Haftung bei sehr geringem Mindestkapital – vergleichbar mit einer kleinen GmbH, beliebt bei Start-ups und KMU.
  • OE / EE (Personengesellschaften): einfach zu gründen; persönlich haftende Gesellschafter.
  • AE (Aktiengesellschaft): für größere Vorhaben, mit einem Mindestkapital von 25.000 €.
  • Einzelunternehmen oder Zweigniederlassung: für Selbstständige oder für ein ausländisches Unternehmen ohne neue Gesellschaft.

Die richtige Wahl hängt von Haftung, Steuern und Investoren ab – stimmen Sie sie mit einer griechischen Steuerberatung oder Anwaltskanzlei ab.

Registrierung über das GEMI

Gesellschaften werden im griechischen Handelsregister (GEMI) über dessen One-Stop-Shop eingetragen. Standardfälle von IKE und Personengesellschaften lassen sich online über das Business Portal ↗ abwickeln; andere laufen über einen Notar.

Vor der Eintragung

  • eine griechische Steuernummer (AFM) für alle Gesellschafter und Geschäftsführer;
  • eine Geschäftsadresse in Griechenland;
  • ein Bankkonto und eine Buchhaltung für die ersten Meldungen;
  • nach der Eintragung: Sozialversicherung (EFKA), Umsatzsteuer und gegebenenfalls Genehmigungen;
  • bei Gesellschaftern aus Drittstaaten zusätzlich meist ein steuerlicher Vertreter und eine eigene Aufenthaltserlaubnis, etwa über das Golden Visa.

Welche Unterlagen übersetzt werden

Ist eine ausländische Gesellschaft oder Person beteiligt, verlangen Register und Banken in der Regel griechische Übersetzungen von:

  • einem aktuellen Handelsregisterauszug;
  • Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung;
  • dem Gesellschafter- oder Vorstandsbeschluss über die Beteiligung und die Bestellung der Vertreter;
  • Vollmachten für die Personen, die in Griechenland unterzeichnen;
  • Ausweisdokumenten und, falls verlangt, Adressnachweisen.

Klären Sie vorab, ob eine Apostille nötig ist; für bestimmte öffentliche Urkunden zwischen EU-Staaten entfällt sie. Später betrifft das oft auch Verträge, Jahresabschlüsse und Genehmigungen.

Checkliste für Gründer

  1. Erst fragen: Welche Unterlagen verlangen Notar, Register und Bank – und in welcher Form?
  2. Apostille vor der Übersetzung: damit sie Teil der Übersetzung ist.
  3. Einheitliche Namen: Firmen- und Personennamen in allen Dokumenten identisch.
  4. Aktuelle Auszüge: viele Register akzeptieren nur Auszüge, die wenige Monate alt sind.
  5. Alles in einem Auftrag: für einheitliche Terminologie in allen Unterlagen.

Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen nach dem öffentlich verfügbaren Stand vom November 2026. Schwellenwerte und Verfahren ändern sich; prüfen Sie die aktuellen Regeln vor jeder Entscheidung mit der zuständigen Behörde und einer griechischen Kanzlei oder Steuerberatung. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Offizielle Quellen

Golden Visa und Immobilienkauf in Griechenland: was EU-Bürger und ihre Kunden aus Drittstaaten wissen sollten ↗

Alle Insights ↗

Ihr nächster Schritt

Bereiten Sie Ihre Unterlagen für die griechischen Behörden vor.

Senden Sie uns die Dokumente, das Ausstellungsland und die Stelle, bei der sie eingereicht werden. Wir bestätigen Übersetzungsweg, Zeitplan und Kosten.

Angebot anfordern ↗Amtliche Übersetzungen ansehen ↗